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Mitgliederversammlung 2026

Die Mitgliederversammlung der LAG Tanz Niedersachsen findet am Samtag, 24. Oktober 2026 um 14.30 Uhr in der Volkshochschule Delmenhorst, Am Turbinenhaus 11, 27749 Delmenhorst, statt.
 

Entsprechend unserer Satzung laden wir hiermit alle Mitglieder ausdrücklich und fristgerecht zu dieser Mitgliederversammlung ein.

 

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl des Protokollführers
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls der MV vom 8. November 2025
4. Bericht über die Lehrgänge und Veranstaltungen
5. Bericht des LAG-Vorstands
6. Bericht der Kassenwartin
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Entlastung des Vorstands
9. Beschluss Haushaltsplan 2027
10. Wahl neuer Vorstandsmitglieder:
1. Vorsitzende:r / 2. Vorsitzende:r / Kassenwart:in
11. Wahl neuer Beisitzer:innen
12. Wahl neuer Kassenprüfer
13. Beschlüsse
14. Verschiedenes

zu TOP 13 “Beschlüsse”:
1. BESCHLUSS ZUR SATZUNGSÄNDERUNG
Die Mitgliederversammlung möge folgende Änderung der Vereinssatzung vom 8.10.2023 beschließen:
In §6 (3) wird zwischen der ersten und zweiten Strichaufzählung ergänzt:
„- Von Mitgliedern eingebrachte Beschlussanträge sind dem Vorstand acht Wochen vor einer Mitgliederversammlung zuzuleiten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Dringlichkeitsanträge, bei denen die Mitgliederversammlung zunächst über die Dringlichkeit entscheidet.“
Begründung: Beschlussanträge sollen dem Vorstand so früh vorgelegt werden, dass er diese prüfen kann und eventuelle Unklarheiten mit dem antragstellenden Mitglied aus dem Wegräumen kann. Sodann sind diese Beschlussanträge mit Einladung zur Mitgliederversammlung in satzungsgemäßer Frist von 4 Wochen zu versenden, so dass die an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder sich vorher eine Meinung zum Beschlussantrag machen können. Einer solchen schon von der Mitgliederversammlung am 7.11.2025 geforderten Regelung soll durch Aufnahme in die Satzung Rechtssicherheit verliehen werden.


2. BESCHLUSS ZUR DURCHFÜHRUNG ZUKÜNFTIGER MITGLIEDERVERSAMMLUNGEN

Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
„Der Vorstand wird aufgefordert, Mitgliederversammlungen zukünftig so durchzuführen, dass neben einer persönlichen Teilnahme auch eine Teilnahme mittels Online-Medien möglich ist. Dafür hat der Vorstand Regeln für die rechtssichere Durchführung von Abstimmungen und Wahlen festzulegen.“

Begründung: In der Mitgliederversammlung am 7.11.2025 wurde der Vorstand aufgefordert,die rechtssichere Durchführung von Mitgliederversammlungen zu prüfen und eine entsprechende Satzungsänderung einzubringen. Die Prüfung hat ergeben: (1) Es gibt Online-Tools, die auch geheime Wahlen rechtssicher durchführbar machen. (2) Gemäß einer Änderung des §32 BGB aus dem Jahr 2023 ist keine Satzungsänderung für die Durchführung virtuelle Mitgliederversammlungen erforderlich. Es reicht der einfache Beschluss einer Mitgliederversammlung.

 

 


 

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