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Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Niedersachsen e.V.

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Teilnahmebedingungen für unsere Lehrgänge

Stand: 11.2004

§1 Der Veranstalter

Die Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Niedersachsen e.V. (kurz: LAG) bietet mit der tatkräftigen Unterstützung von Ehrenamtlichen und finanzieller Hilfe durch das Land Niedersachen Tanzseminare an, um dem Laientanz in Niedersachsen zu fördern. Diese Aufgabe hat sich der Verein in seiner Satzung gegeben. Durch die Ehrenamtlichkeit der Aktiven sind manchmal kleine Hilfen durch die Teilnehmenden nötig.

§2 Teilnehmer

Die Lehrgänge der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Niedersachsen e.V. und deren Bezirksarbeitsgemeinschaften kann jeder – Mitglieder und Nichtmitglieder - besuchen. Die Vereinsmitgliedschaft als Einzelperson oder Gruppe ist jedoch erwünscht. Eine schriftliche Anmeldung zu den Kursen ist allerdings erforderlich. Da die Anzahl der Teilnehmer je Kurs begrenzt ist, kann es passieren, dass bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) nicht alle teilnehmen können.

§3 Anmeldung zu den Seminaren

Anmeldungen sind schriftlich (Brief oder Fax) mit Unterschrift bis möglichst vier Wochen vor Lehrgangsbeginn an die jeweilig genannte Anmeldeadresse zu richten, notfalls kann sich über die Schriftführung der LAG angemeldet werden. Eine Anmeldung innerhalb der letzten vier Wochen ist jederzeit möglich. Innerhalb der letzten Woche sollte vorab telefonisch angefragt werden, da sonst nicht sichergestellt werden kann, dass die Bestätigung mit der Wegbeschreibung rechtzeitig zugehen kann. Anmeldungen sind nur dann gültig, wenn für die Ausfallgebühr (siehe §4) ein undatierter Scheck oder eine Einzugsermächtigung der Anmeldung beiliegt.

§4 Ausfallgebühr bei Absage durch den Teilnehmer

Der Höhe der Ausfallgebühr ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Die Ausfallgebühr wird im Falle der nichtrechtzeitigen Absage (innerhalb 14 Tage vor dem Lehrgang) eingezogen, sofern kein Ersatzteilnehmer benannt wird. Bitte je angemeldetem Teilnehmer einen gesonderten Scheck verwenden, da Schecks nur komplett eingelöst werden können.

§4 Nichtteilnahme

Erfolgt bis zu Beginn des Lehrgangs keine Mitteilung über das Fernbleiben vom Lehrgang, so kann auf der vollständigen Bezahlung der Lehrgangskosten bestanden werden.

§5 Absage durch den Veranstalter oder Änderungen

Sollte die Anzahl der Anmeldungen bis ca. drei Wochen vor Lehrgangsbeginn zu gering sein, müssen wir den Lehrgang absagen, um unsere Kosten gering zu halten. Auch der Ausfall des Referenten kann eine Absage zur Folge haben, sofern kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Änderungen des Programms behalten wir uns vor.

§6 Anmeldebestätigung

Eine Anmeldebestätigung, ggf. mit Wegbeschreibungen und weiteren Information oder eine Absage wird in der Regel etwa 7-10 Tage vor Lehrgangsbeginn zugeschickt. Falls eine Eingangsbestätigung der Anmeldung gewünscht wird, sollte ein adressierter Freiumschlag beilegt werden. Leider verfügt die LAG Tanz Niedersachen e.V. nicht über eine hauptamtliche Geschäftsstelle. Die Arbeit in der LAG Tanz Niedersachsen e.V. und in den zugehörigen BAGen wird auf ehrenamtlicher Basis erbracht und alle Aktiven sind voll berufstätig. Wir bitten daher um Verständnis und Rücksicht, falls es mal etwas länger dauert und wir tagsüber schwer zu erreichen sind.

§7 Lehrgangsdauer

Lange Wochenenden beginnen, wenn anders ausgeschrieben, am Freitagabend mit dem Abendessen, kurze Wochenenden mit Übernachtung am Samstag mit dem Kaffee, beide enden am Sonntag mit einem Mittagessen. Kurze Wochenenden ohne Übernachtung beginnen in der Regel am Samstag gegen 14 Uhr und enden am Sonntag gegen 13 Uhr. Tageslehrgänge finden meist samstags zwischen 14 Uhr und 21 Uhr oder sonntags zwischen 10 Uhr und 18 Uhr statt.

Im Interesse der Teilnehmer und um keine Unruhe innerhalb der Lehrgänge entstehen zu lassen, bitten wir um rechtzeitige Anreise und darum, dass mit der Abreise bis nach dem Ende des Lehrgangs gewartet wird. Anderes sollte im Vorfeld geklärt werden.

§8 Lehrgangsgebühr

Der Teilnehmerbeitrag ist auf dem Lehrgang in bar an die Lehrgangsleitung zu zahlen. Der Betrag sollte möglichst passend entrichtet werden können, um Wechselgeldschwierigkeiten zu vermeiden. Der Anmeldescheck und die Lastschriften über die Ausfallgebühr wird bei der Bezahlung zurückgegeben oder im Anschluß an die Veranstaltung vernichtet.

§9 Preisstabilität

Aufgrund der Förderung durch das Land Niedersachsen können wir recht günstige Lehrgänge und Ausbildungen anbieten. In den Ausschreibungen sind die jeweiligen Teilnahmebeiträge aufgeführt. Diese gelten, solange wir die Förderung erhalten. Im Falle einer erforderlichen Anpassung werden wir dies rechtzeitig mitteilen.

§10 Leistungen

Der Teilnahmebeitrag enthält neben dem Seminarbeitrag auch die Kosten für Verpflegung und Unterbringung, sofern dies in der Ausschreibung aufgeführt ist. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

§11 Ermäßigungen

Für Einzelmitglieder und Teilnehmende aus den niedersächsischen Mitgliedsgruppen gelten die ermäßigten Beträge, sofern der jährliche Mitgliedsbeitrag entrichtet worden ist. Jugendliche bis zu 25 Jahren können bei einigen Lehrgängen eine weitere Ermäßigung erhalten. Bitte anfragen! Zudem erhalten diejenigen, die sich frühzeitig anmelden, einen Frühanmelderabatt. Der entscheidende Termin und der ermäßigte Beitrag stehen in den Lehrgangsausschreibungen.

§12 Auf eigene Gefahr

Die Teilnahme an Lehrgängen findet auf eigene Gefahr statt, der jeweilige Veranstalter haftet nicht für eventuelle Unfälle oder Schäden.

§13 Unterbringung

Bei Wochenendseminaren mit Übernachtung erfolgt die Unterbringung in der Regel in Mehrbettzimmern. Die Übernachtung und die Mahlzeiten sind im Preis enthalten. Einzel- und Doppelzimmer können im voraus nicht garantiert werden. Bei Bedarf bitte vorher direkt mit der Lehrgangsleitung (Anmeldeadresse) klären, da ggf. der Zuschlag vom Teilnehmenden zu tragen ist.

§14 Film- und Videodokumentation

Das Recht zur Aufzeichnung (Audio und Video) des Lehrgangs bzw. der vermittelten Tänze liegt beim Vorstand der LAG, der Lehrgangsleitung und dem Referenten. Dies Recht kann nach Absprache einem Teilnehmer übertragen werden. Jegliche weitere Nutzung außer zum privaten Gebrauch ist strikt untersagt. Anfragen bitte vorab an die Anmeldeadresse richten.

§15 Überweisungen

Überweisungen vorab auf das LAG-Konto sollten nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der LAG-Kassenführung erfolgen.


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