LAG Tanz Niedersachsen e.V.
www.lag-tanz-niedersachsen.de
Teilnahmebedingungen für unsere Lehrgänge
Stand: 11.2004
§1 Der Veranstalter
Die Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Niedersachsen e.V. (kurz: LAG) bietet
mit der tatkräftigen Unterstützung von Ehrenamtlichen und finanzieller Hilfe
durch das Land Niedersachen Tanzseminare an, um dem Laientanz in Niedersachsen
zu fördern. Diese Aufgabe hat sich der Verein in seiner Satzung
gegeben. Durch die Ehrenamtlichkeit der Aktiven sind manchmal kleine Hilfen
durch die Teilnehmenden nötig.
§2 Teilnehmer
Die Lehrgänge der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Niedersachsen e.V. und
deren Bezirksarbeitsgemeinschaften kann jeder – Mitglieder und Nichtmitglieder
- besuchen. Die Vereinsmitgliedschaft als Einzelperson oder Gruppe ist jedoch
erwünscht. Eine schriftliche Anmeldung zu den Kursen ist allerdings erforderlich.
Da die Anzahl der Teilnehmer je Kurs begrenzt ist, kann es
passieren, dass bei Gruppenanmeldungen (ab 3 Personen) nicht alle teilnehmen
können.
§3 Anmeldung zu den Seminaren
Anmeldungen sind schriftlich (Brief oder Fax) mit Unterschrift bis möglichst
vier Wochen vor Lehrgangsbeginn an die jeweilig genannte Anmeldeadresse
zu richten, notfalls kann sich über die Schriftführung der LAG angemeldet
werden. Eine Anmeldung innerhalb der letzten vier Wochen ist jederzeit
möglich. Innerhalb der letzten Woche sollte vorab telefonisch angefragt
werden, da sonst nicht sichergestellt werden kann, dass die Bestätigung mit der
Wegbeschreibung rechtzeitig zugehen kann. Anmeldungen sind nur dann gültig,
wenn für die Ausfallgebühr (siehe §4) ein undatierter Scheck oder eine
Einzugsermächtigung der Anmeldung beiliegt.
§4 Ausfallgebühr bei Absage durch den Teilnehmer
Der Höhe der Ausfallgebühr ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Die Ausfallgebühr wird im Falle der nichtrechtzeitigen Absage (innerhalb 14
Tage vor dem Lehrgang) eingezogen, sofern kein Ersatzteilnehmer benannt
wird. Bitte je angemeldetem Teilnehmer einen gesonderten Scheck verwenden,
da Schecks nur komplett eingelöst werden können.
§4 Nichtteilnahme
Erfolgt bis zu Beginn des Lehrgangs keine Mitteilung über das Fernbleiben
vom Lehrgang, so kann auf der vollständigen Bezahlung der Lehrgangskosten
bestanden werden.
§5 Absage durch den Veranstalter oder Änderungen
Sollte die Anzahl der Anmeldungen bis ca. drei Wochen vor Lehrgangsbeginn
zu gering sein, müssen wir den Lehrgang absagen, um unsere Kosten gering zu
halten. Auch der Ausfall des Referenten kann eine Absage zur Folge haben,
sofern kein adäquater Ersatz gefunden werden kann. Änderungen des Programms
behalten wir uns vor.
§6 Anmeldebestätigung
Eine Anmeldebestätigung, ggf. mit Wegbeschreibungen und weiteren Information
oder eine Absage wird in der Regel etwa 7-10 Tage vor Lehrgangsbeginn
zugeschickt. Falls eine Eingangsbestätigung der Anmeldung gewünscht wird,
sollte ein adressierter Freiumschlag beilegt werden.
Leider verfügt die LAG Tanz Niedersachen e.V. nicht über eine hauptamtliche
Geschäftsstelle. Die Arbeit in der LAG Tanz Niedersachsen e.V. und in den
zugehörigen BAGen wird auf ehrenamtlicher Basis erbracht und alle Aktiven
sind voll berufstätig. Wir bitten daher um Verständnis und Rücksicht, falls es
mal etwas länger dauert und wir tagsüber schwer zu erreichen sind.
§7 Lehrgangsdauer
Lange Wochenenden beginnen, wenn anders ausgeschrieben, am Freitagabend
mit dem Abendessen, kurze Wochenenden mit Übernachtung am Samstag mit
dem Kaffee, beide enden am Sonntag mit einem Mittagessen. Kurze Wochenenden
ohne Übernachtung beginnen in der Regel am Samstag gegen 14 Uhr
und enden am Sonntag gegen 13 Uhr. Tageslehrgänge finden meist samstags
zwischen 14 Uhr und 21 Uhr oder sonntags zwischen 10 Uhr und 18 Uhr statt.
Im Interesse der Teilnehmer und um keine Unruhe innerhalb der Lehrgänge
entstehen zu lassen, bitten wir um rechtzeitige Anreise und darum, dass mit
der Abreise bis nach dem Ende des Lehrgangs gewartet wird. Anderes sollte im
Vorfeld geklärt werden.
§8 Lehrgangsgebühr
Der Teilnehmerbeitrag ist auf dem Lehrgang in bar an die Lehrgangsleitung zu
zahlen. Der Betrag sollte möglichst passend entrichtet werden können, um
Wechselgeldschwierigkeiten zu vermeiden. Der Anmeldescheck und die Lastschriften
über die Ausfallgebühr wird bei der Bezahlung zurückgegeben oder
im Anschluß an die Veranstaltung vernichtet.
§9 Preisstabilität
Aufgrund der Förderung durch das Land Niedersachsen können wir recht
günstige Lehrgänge und Ausbildungen anbieten. In den Ausschreibungen sind
die jeweiligen Teilnahmebeiträge aufgeführt. Diese gelten, solange wir die
Förderung erhalten. Im Falle einer erforderlichen Anpassung werden wir dies
rechtzeitig mitteilen.
§10 Leistungen
Der Teilnahmebeitrag enthält neben dem Seminarbeitrag auch die Kosten für
Verpflegung und Unterbringung, sofern dies in der Ausschreibung aufgeführt
ist. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene
Leistungen.
§11 Ermäßigungen
Für Einzelmitglieder und Teilnehmende aus den niedersächsischen Mitgliedsgruppen
gelten die ermäßigten Beträge, sofern der jährliche Mitgliedsbeitrag
entrichtet worden ist. Jugendliche bis zu 25 Jahren können bei einigen Lehrgängen
eine weitere Ermäßigung erhalten. Bitte anfragen!
Zudem erhalten diejenigen, die sich frühzeitig anmelden, einen Frühanmelderabatt.
Der entscheidende Termin und der ermäßigte Beitrag stehen in
den Lehrgangsausschreibungen.
§12 Auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an Lehrgängen findet auf eigene Gefahr statt, der jeweilige
Veranstalter haftet nicht für eventuelle Unfälle oder Schäden.
§13 Unterbringung
Bei Wochenendseminaren mit Übernachtung erfolgt die Unterbringung in der
Regel in Mehrbettzimmern. Die Übernachtung und die Mahlzeiten sind im
Preis enthalten. Einzel- und Doppelzimmer können im voraus nicht garantiert
werden. Bei Bedarf bitte vorher direkt mit der Lehrgangsleitung (Anmeldeadresse)
klären, da ggf. der Zuschlag vom Teilnehmenden zu tragen ist.
§14 Film- und Videodokumentation
Das Recht zur Aufzeichnung (Audio und Video) des Lehrgangs bzw. der vermittelten
Tänze liegt beim Vorstand der LAG, der Lehrgangsleitung und dem
Referenten. Dies Recht kann nach Absprache einem Teilnehmer übertragen
werden. Jegliche weitere Nutzung außer zum privaten Gebrauch ist strikt untersagt.
Anfragen bitte vorab an die Anmeldeadresse richten.
§15 Überweisungen
Überweisungen vorab auf das LAG-Konto sollten nur in Ausnahmefällen und
nach Absprache mit der LAG-Kassenführung erfolgen.
Quelle: http://www.lag-tanz-niedersachsen.de//information/teilnahmebedingungen.htm - 09.02.2012 19:45