Die Mitgliedschaft wird durch den Beitritt erworben. Diese kann jederzeit schriftlich bei einer unserer Bezirksarbeitsgemeinschaften oder direkt beim Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft beantragt werden. Die Landesarbeitsgemeinschaft gliedert sich in vier Bezirksarbeitsgemeinschaften (BAGs), die in ihren Bereichen selbständig für den Tanz wirken. Dies sind die BAG Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems. Das Mitglied kann die Bezirksarbeitsgemeinschaft benennen, von der es betreut werden möchte.
Die nächste Mitgliederversammlung der LAG Tanz Niedersachsen e.V. wird im Frühjahr 2007 stattfinden.
Mitgliedsbeiträge (Stand: Februar 2006)
Hiermit wird die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft und der Be-zirksarbeitsgemeinschaften unterstützt. Mitglieder zahlen bei Teilnahme an Seminaren der LAG einen ermäßigten Teilnehmerbeitrag.
Die Satzung der LAG Tanz wird auf Anfrage gern zugeschickt und kann als PDF herunterladen werden.
Sitz des eingetragenen Vereins ist Hannover.
Quelle: http://www.lag-tanz-niedersachsen.de//information/mitgliedschaft.htm - 09.02.2012 19:44